Wir beraten in allen Fragen des Immobilienwirtschaftsrechts. Hierzu zählen neben Immobilientransaktionen im Wege von Asset- und Share-Deals, Joint-Ventures und Projektentwicklungen auch Fragen des Asset Managements, des gewerblichen Mietrechts sowie des privaten und öffentlichen Baurechts.

Zu den Investitionsobjekten unserer Mandanten gehören sowohl Wohn-, Büro-, Logistik- und Handelsimmobilien und -portfolien als auch Betreiberimmobilien wie z.B. Hotels und Pflegeheime. Aufgrund unseres langjährigen Branchenfokus und profunden Verständnisses des Immobiliengeschäfts stehen wir unseren Mandanten neben der rechtlichen Beratung auch mit einer ausgeprägten Marktkenntnis zur Seite.

  • Kauf- und Verkauf von Immobilien
    (Asset- und Share-Deals)
  • Sale und Leaseback
  • Rechtliche Due Diligence
  • Gewerbliches Mietrecht
  • Wohnraummietrecht
  • Erbbaurecht
  • Joint-Venture Verträge
  • Projektentwicklungen
  • Litigation
  • Projektankauf (Forward Deals)
  • Projektsteuerungsverträge
  • Bau- und Architektenverträge
  • Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
  • Umweltrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Energie-Contracting
  • Betreiber-, Management- und Franchiseverträge für Betreiberimmobilien
  • Portfolio-, Asset-, Property- und Facility Management
  • Immobilienfinanzierung

Wir beraten Unternehmen, Gesellschafter und Organmitglieder in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, angefangen bei der Gründung eines Unternehmens und der Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen, über die laufende Beratung z.B. bei Gesellschafterversammlungen und Entscheidungen des Managements bis hin zu Kapitalmaßnahmen, Verschmelzungen, Ausgliederungen und anderen Umwandlungsmaßnahmen.

Wir begleiten sowohl Unternehmen als auch Vorstände und Geschäftsführer bei der Gestaltung von Dienstverträgen und Beteiligungsprogrammen sowie im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen für das operative Geschäft (Compliance).
Neben unserer allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Beratung fokussieren wir uns auf die Begleitung von Unternehmen und Investoren bei Transaktionen wie dem Erwerb von Unternehmen und der Strukturierung von Joint-Ventures.

  • Allgemeines Gesellschaftsrecht
  • Gründung von Gesellschaften
  • Gesellschaftervereinbarungen
  • Kapitalerhöhungen und andere Kapitalmaßnahmen
  • Verschmelzungen, Ausgliederungen und andere Umwandlungsmaßnahmen
  • Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Vorstands- und Geschäftsführerverträge
  • Beteiligungsprogramme für Manager und Mitarbeiter

Wir begleiten deutsche und internationale Unternehmen und Investoren bei Unternehmenstransaktionen im Wege von Asset und Share Deals, bei der Strukturierung von Gemeinschaftsunternehmen sowie beim Abschluss von Kooperationsvereinbarungen.

Unsere Expertise umfasst insbesondere die Strukturierung von Transaktionsprozessen, die Durchführung einer rechtlichen Due Diligence, die Gestaltung und Verhandlung komplexer Verträge und die Unterstützung beim Vollzug und allen anschließenden Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen.

  • Asset- und Share-Deals
  • Rechtliche Due Diligence
  • Begleitung von Bieterverfahren
  • Verschmelzungen und sonstige Umwandlungsmaßnahmen
  • Joint-Venture-Verträge
  • Beteiligungsverträge
  • Restrukturierungen
  • Corporate Real Estate

Unsere Beratung umfasst alle Bereiche des Energierechts. Wir beraten sowohl bei der Gründung von Projektgesellschaften zur Entwicklung, Betrieb und Repowering von Energieanlagen als auch bei Transaktionen zum Erwerb oder zur Veräußerung von Energieanlagen im Wege von Asset- oder Share-Deals. Unser Schwerpunkt liegt hierbei bei der Beratung von Projekten für Windparks und Photovoltaikanlagen.

Hierbei haben wir sowohl die energierechtlichen Regelungen (EEG und EnWG) als auch gesellschaftsrechtliche, öffentlich-rechtliche und immobilienrechtliche Fragestellungen und die zur Planung, Errichtung, Wartung und Betriebsführung von Energieanlagen erforderlichen Verträge im Blick.

Wir begleiten Projektentwickler, Investoren und Energieversorgungsunternehmen bei Verfahren zur Genehmigung ihrer Projekte und bei der Zulässigkeitsprüfung. Wir beraten bei der Prüfung und dem Entwurf von Verträgen zur Stromlieferung und zur Direktvermarktung des in Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugten Stroms. Dies umfasst auch Fragen und Verträge im Zusammenhang mit dem Netzanschluss und –zugang von Erzeugungsanlagen und Energieabnehmern. Ein Schwerpunkt bildet dabei auch das Smart-Metering.

  • Erwerb- und Verkauf von Energieanlagen
    (Asset- und Share-Deal)
  • Liefer-, Errichtungs- und Betriebsführungsverträge
  • Direktvermarktungsverträge
  • EEG-Vergütung
  • Repowering
  • Stromlieferverträge
  • Planungs- und Genehmigungsrecht
  • Netzzugangs- und Netznutzungsverträge
  • Netzentgelte für Strom- und Gasnetze
  • Gründung und Betreuung von Projektgesellschaften
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierung
  • Joint-Venture-Verträge
  • Energieeffizienz
  • Smart-Metering
  • Fernwärme