Michael Samp
Rechtsanwalt
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MICHAEL SAMP

ist Gründungspartner von SAMP SCHILLING & PARTNER und berät nationale und internationale Mandanten in den Bereichen M&A und Immobilientransaktionen sowie im Gesellschaftsrecht. Er konzentriert sich insbesondere auf die Gestaltung von Joint-Ventures und Immobilientransaktionen als Asset und Share Deal.
Seine Expertise umfasst auch die Beratung von Unternehmen und Investoren, vornehmlich aus der Immobilienwirtschaft, in allgemeinen gesellschafts- und handelsrechtlichen Angelegenheiten und bei der Gestaltung von Verträgen. Zudem berät er Geschäftsführer und Vorstände bei der Gestaltung von Dienstverträgen und Managementbeteiligungen.

Vor Gründung von SAMP SCHILLING & PARTNER war Michael Samp langjährig als Rechtsanwalt in den Bereichen M&A und Corporate Real Estate bei namhaften internationalen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt am Main und Berlin tätig.

Michael Samp hat in Frankfurt am Main und Paris Rechtswissenschaften studiert und ist seit 2006 zur Anwaltschaft zugelassen. Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.

Michael Samp wurde im Jahr 2023 vom Handelsblatt als einer der Besten Anwälte in Deutschland für die Bereiche Gesellschaftsrecht und Fusionen und Übernahmen ausgezeichnet.


Lebenslauf
2007 – 2013 | Rechtsanwalt Olswang Germany LLP, Berlin (heute Greenberg Traurig LLP)
2006 – 2007 | Rechtsanwalt Lovells LLP, Frankfurt am Main
2006 | Zulassung zum Rechtsanwalt
2004 – 2005 | Rechtsreferendariat beim Landgericht Darmstadt mit Stationen bei Lovells LLP in Frankfurt am Main und London
1998 – 2004 | Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der Université Paris-Nanterre

Erfahrung
Seit der Gründung von SAMP SCHILLING & PARTNER hat Michael Samp unter anderem bei folgenden Projekten beraten:

  • Arbireo Capital, denkmalneu und weitere Konsortialpartner bei dem Erwerb eines Büroimmobilienportfolios bestehend aus vier Objekten in vier Städten mit einer Gesamtfläche von ca. 110.000 qm. Beratung bei anschließender Entwicklung der Immobilien.
  • Hamburger Pensionsverwaltung eG beim Erwerb einer Logistikimmobilie in Bremen und dem Abschluss eines langjährigen Mietvertrags.
  • Minerva beim beabsichtigten Erwerb zweier Entwicklungsflächen am Checkpoint Charlie.
  • Europäisches Family Office bei dem Erwerb und der Veräußerung mehrerer Fachmarktzentren in Ostdeutschland.
  • Institutioneller Investor beim Verkauf eines Berliner Wohnportfolios an eine schwedische Investorengruppe.
  • Englischer Fonds beim Erwerb zweier Gewerbeparks in Berlin und Brandenburg.
  • Westgrund AG beim Erwerb und beim Verkauf von Wohnimmobilienbeständen.
  • Projektentwickler beim Ankauf einer Büroimmobilie und der anschließenden Entwicklung in eine Wohnimmobilie.
  • Joint-Venture aus deutschem Family Office und einem Projektentwickler beim Erwerb eines großflächigen innerstädtischen Entwicklungsareals mit Büro-, Hotel- und Wohnnutzung einschließlich eines Studentenwohnheims.
  • Projektentwickler und Konsortialpartner beim Erwerb eines langfristig an einen deutschen Dax-Konzern vermieteten Büroimmobilienportfolios in deutschen A- und B-Städten.
  • Institutioneller Investor beim Abschluss eines Joint-Ventures zum Erwerb und zur Umwidmung eine Industrieimmobilie in Berlin.
  • Einen Berliner Asset Manager und Projektentwickler beim Abschluss von mehreren Joint-Venture-Verträgen für größere Immobilienbeteiligungen und Projektentwicklungen (Wohnimmobilien und Spezialimmobilien).
  • FFIRE beim Erwerb diverser Immobilien und Immobilienbeteiligungen.